Gesetzliche Grundlage
Nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten zu erfassen und aufzuzeichnen. Die tatsächliche Arbeitszeit einschließlich der Pausen ist zu dokumentieren. Grundlage hierfür ist auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-55/18), das die lückenlose Erfassung aller geleisteten Arbeitsstunden – einschließlich der Pausen – vorschreibt.
Erfassung durch den Arbeitnehmer
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Sie sind als Arbeitnehmer verpflichtet, Ihre tatsächlichen Arbeits- und Pausenzeiten vollständig und korrekt zu erfassen.
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Die Zeiterfassung erfolgt durch manuelle Buchung Ihrer Kommen-, Gehen- und Pausenzeiten im System.
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Automatische Pausenabzüge sind aus rechtlicher Sicht problematisch, da sie häufig nicht die tatsächlichen Arbeitsunterbrechungen widerspiegeln.
Arbeitsgerichte (u.a. LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.05.2011, 16 Sa 53/11) haben entschieden, dass „Pausen, die nicht tatsächlich genommen wurden, nicht pauschal von der Arbeitszeit abgezogen werden dürfen“. -
Das System verzichtet daher bewusst auf automatische Pausenabzüge und fordert stattdessen die Erfassung jeder tatsächlich genommenen Pause.
Gesetzliche Pausenregelung (§ 4 ArbZG):
„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“
Das bedeutet:
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Ab mehr als 6 Stunden Arbeit: Mindestens 30 Minuten Pause während der Arbeitszeit.
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Ab mehr als 9 Stunden Arbeit: Mindestens 45 Minuten Pause während der Arbeitszeit.
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Pausen dürfen aufgeteilt werden, jedoch müssen einzelne Abschnitte mindestens 15 Minuten dauern.
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Pausen am Anfang oder Ende der Arbeitszeit gelten nicht als gesetzliche Pause.
Praxis-Hinweise:
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Sie sind für die vollständige und wahrheitsgemäße Erfassung Ihrer Arbeits- und Pausenzeiten verantwortlich.
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Das System prüft die Einhaltung der gesetzlichen Mindestpausen und warnt bei Unterschreitung, nimmt aber keine automatische Korrektur vor.
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Eine fehlerhafte oder fehlende Pausenbuchung kann zu arbeitsrechtlichen Problemen führen und Auswirkungen auf die Lohnabrechnung haben.
Beispiel:
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Arbeitszeit von 08:00 bis 17:00 Uhr (9 Stunden):
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Mindestens 45 Minuten Pause, z.B. eine Pause von 45 Minuten oder mehrere Pausen von mindestens 15 Minuten, verteilt über den Arbeitstag.
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Bitte beachten Sie:
Die lückenlose und eigenverantwortliche Arbeitszeiterfassung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern dient auch Ihrem Schutz und der Transparenz im Unternehmen.
Bei Rückfragen zu den gesetzlichen Vorgaben wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung oder an die Geschäftsleitung.