Leistung / Beschreibung | Netto zzgl. MwSt. (€) | |||
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DEWIS 2024 Version 5.x (Standard Einzelplatz) Dental – Software ( incl. 3 Monate Support / Updates) – Installation + Anpassungen wird nach Zeit abgerechnet. |
679,00 | |||
DEWIS 2024 Version 5.x (Standard Einzelplatz) Mietoption ( Miete incl. Support + Updates) – Installation + indiv. Anpassungen werden nach Zeit abgerechnet. |
ab 39,00 p.M. | |||
DEWIS Zeiterfassung für Version 5.x TiMag Client für Windows – Installation + Anpassungen wird nach Zeit abgerechnet. |
249,00 | |||
Netzwerk Version – Datenbankserver 32/64bit TCP/IP für Client/Server Anzahl der Netzwerkarbeitsplätze unbegrenzt. |
749,00 | |||
Lizenz „Mobile“ je Client (Mobilgerät) zur Erfassung Chargen, HIBC, Anlage von Aufträgen,etc. (Windows und/oder Android) incl. Mobile-Server für Clients | 1 Gerät je 339,00 2. +3. Gerät je 301,00 > 3 Geräte je 279,00 |
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DEWIS in der Version 4.4.x (2018) sowie 4.3 (2014) werden vom Support nicht mehr unterstützt. | n/a | |||
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Optional | ||||
Schnittstellen Einrichtung z.B. OWLLAB | ab 369,00 | |||
Online Installation Update 4.x. zu 5.x ab (ohne Einweisung und/oder indiv. Anpassungen) |
ab 97,00 | |||
Formularanpassung auf Kundenwunsch bei Erstinstallation | 279,00 | |||
Formularanpassung je Formular (Spezielle Formulare auf Kundenwunsch) |
ab 129,00 | |||
angeliefertes Logo scannen + Nachbearbeitung, einmalig (Bei Anlieferung als gedruckte Vorlage) |
95,00 | |||
Schulung pro Stunde, vor Ort zzgl. Fahrtkosten (min. 7 Std.) | 94,00 | |||
Indiv. Programmierung je Stunde | 142,00 | |||
Online Support je Std. – Einweisung, Installation, indiv. Anpassungen, etc. |
97,00 |
durch Artikel 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGB1. I S. 2131) sind rückwirkend zum 1. Juli 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden. Der Rechnungsaussteller ist nunmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er elektronische Rechnungen übermittelt.
Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herstellen kann. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist für die elektronische Übermittlung einer Rechnung nur noch optional und nicht mehr verpflichtend.
Wir haben uns aufgrund der geänderten Gesetzeslage somit für einen Versand der Rechnungen als PDF ohne elektronische Signatur entschieden.
Weite Informationen finden Sie unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_141734/DE/BMF__Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2011/10/analysen-und-berichte/b03-steuervereinfachungsgesetz-2011/steuervereinfachungsgesetz-2011.html#4